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Berufungsverhandlung zur Klage des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus wegen EnBW-Aktienkauf

Datum: 02.11.2015

Kurzbeschreibung: 



Der unter anderem für das Anwaltshaftungsrecht zuständige 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt am

 Dienstag, den 17. November 2015 um 14.30 Uhr

(Saal 2.10 des Oberlandesgerichts Stuttgart)

unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Heinz Oleschkewitz die Berufung des ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus im Rechtsstreit gegen die vom Land und der Neckarpri GmbH beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und den mandatsbetreuenden Rechtsanwalt. Land und Neckarpri GmbH wurden im November/De­zember 2010 wegen des Ankaufs von 45,01% der Aktien der EnBW AG beraten. Der Kläger begehrt die Feststellung einer Ersatzpflicht für die ihm persönlich entstandenen Schäden wegen der angeblich fehlerhaften Beratung (insbesondere zur Reichweite des Notbewilligungsrechts, Notwendigkeit der Einbeziehung des Landtags, Prüfung und Bewertung des Aktienwerts).

Aktenzeichen und relevante Entscheidungen:



AZ.: 12 U 41/15 (LG Stuttgart 9 O 108/14; Urteil unter http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/­document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&sid=494a45d03e445b20b02ba912619e1797&nr=19265&pos=0&anz=1)

Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden Württemberg vom 06.10.2011, GR 2/11 (http://stgh.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-stgh/dateien/111006_GR_2_11_Urteil_Staatsgerichtshof.pdf)

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