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Urteil über Bäder der Städte Ulm/Neu-Ulm

Datum: 14.06.2007

Kurzbeschreibung: 

 

Die Städte Ulm und Neu-Ulm haben in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre das Freizeitbad Atlantis durch einen privaten Investor errichten und seither betreiben lassen. Darüber hinaus haben sie an ihn auch das Donau-Freibad samt Eislaufanlage und Parkflächen verpachtet.

Dieses sogenannte PublicPrivatePartnership-Modell ist jetzt gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den privaten Investor zur entschädigungslosen Rückübertragung seiner Rechte an dem Atlantis Freizeitbad. Nach entsprechender Eintragung der Rückübertragung im Grundbuch ist er zur Herausgabe des Bades an die Städte verpflichtet. Darüber hinaus hat er sofort das Donau-Freibad samt Eislaufanlage und Parkflächen an die Städte herauszugeben.

Der 13. Zivilsenat unter seinem Vorsitzenden Dr. Rainer Eberle sah es als erwiesen an, dass der private Investor derart gegen Verträge mit den Städten verstoßen habe, dass eine Fortsetzung der Vertragsverhältnisse für die Städte unzumutbar sei. Insbesondere habe der private Investor das erforderliche Stammkapital nicht in vollem Umfang aufgebracht, das eingezahlte Stammkapital durch die Gewährung von Darlehen an den geschäftsführenden Gesellschafter ausgehöhlt und von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresabschlüsse verspätet oder gar nicht vorgelegt.

Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. Juni 2006 - 13 U 173/06 -

 

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