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Die Verwaltungsabteilung stellt sich vor
Die „Verordnung der vorläufigen Regierung über die Errichtung von Verwaltungsabteilungen bei den
Oberlandesgerichten“ vom 8. Juni 1953 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg Seite 84) ist Rechtsgrundlage für die Bildung
- und das Bestehen - der Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe. Die bei der Gründung des
Bundeslandes Baden-Württemberg im Jahr 1952 nicht ausdrücklich auf das Justizministerium übertragenen
Justizverwaltungsgeschäfte gingen in die Zuständigkeit der am 1. Juli 1953 gebildeten
„Verwaltungsabteilungen“ bei den Oberlandesgerichten in Stuttgart und Karlsruhe (jeweils für ihren Bezirk)
über.
Die Verwaltungsabteilungen nehmen in der Justizverwaltung die Stellung einer Mittelbehörde ein.
Zum Zuständigkeitsbereich der Stuttgarter Verwaltungsabteilung gehören das Oberlandesgericht Stuttgart, 8
Landgerichte, 56 Amtsgerichte, die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und 8 Staatsanwaltschaften. Hinsichtlich der
Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften beschränkt sich die Zuständigkeit auf die Personalverwaltung.
Der zu verwaltende Personalbestand beläuft sich auf ca. 750 Beamte des gehobenen
Justizdienstes (Rechtspfleger), ca. 300 Gerichtsvollzieher, ca. 850 Beamte des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirte), ca.
270 Beamte des mittleren Justizwachtmeisterdienstes sowie ca. 2.500 Justizangestellte. Jährlich werden etwa 400
Rechtsreferendare und 90 Anwärter für die Laufbahnen des gehobenen sowie ca. 100 Justizfachangestellte ausgebildet (siehe die
besonderen Informationen zur Ausbildung und zur Referendarausbildung). Das dafür zur Verfügung stehende
Personalbudget beträgt pro Jahr ca. 177 Millionen Euro.
Durch die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für die o.g. Gerichte wird eine weitere Grundlage für einen
funktionsgerechten Geschäftsablauf geschaffen. So wirkt die Verwaltungsabteilung bei der Aufstellung des Haushaltsplans für das
Land Baden-Württemberg mit, legt die Höhe der Budgets für die einzelnen Dienststellen fest (dezentrale Budgetverantwortung)
und organisiert zentrale Beschaffungen. Zusammen mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg sorgt sie weiter
für eine sachgerechte Unterbringung der Behörden.
Zuständigkeiten im Einzelnen mit
Erreichbarkeit
Oberlandesgericht Stuttgart
Oberlandesgericht Karlsruhe
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
