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Beratungshilfe

Allgemeine Informationen

Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern.

Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten zu ermöglichen, können Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (für den Fall einer Vertretung im gerichtlichen Verfahren wählen Sie bitte Prozesskostenhilfe).

Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragstellung,

  • ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach;
  • ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation.

Testen Sie vor der Antragsstellung mit wenigen Klicks, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht:

Justiz-Services Beratungshilfe

Wo können Sie den Antrag stellen?

Bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Einkommensnachweis oder Steuerbescheid, Vermögensnachweise
  • Belege zur Zahlung der Miete (angemessene Mietkosten  werden berücksichtigt) und evtl. Schulden.

Worin besteht die Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sie besteht in Beratung und eventuell auch in Vertretung (z.B. Übernahme des Schriftverkehrs).

Die Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten

  • des Zivilrechts einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Arbeitsgerichte zuständig sind,
  • des Verwaltungsrechts,
  • des Verfassungsrechts,
  • des Sozialrechts.
  • In Angelegenheit des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt, keine Vertretung.

Wie erhalten Sie Beratungshilfe?

Beim Amtsgericht berät Sie der zuständige Rechtspfleger bei der Rechtsantragstelle. Oft kann bereits hier durch eine sofortige Auskunft, den Hinweis auf andere Möglichkeiten oder durch die Aufnahme eines Antrags Ihrem Anliegen entsprochen werden.

Benötigen Sie eine weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Sie können auch unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort die wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, nachträglich den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht zu stellen.

Was kostet die Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den Sie mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, müssen Sie eine Gebühr von 15,-- Euro bezahlen.

Weitergehende Gebühren können auf Sie zukommen, wenn das Amtsgericht Ihren Antrag auf Beratungshilfe ablehnt, nachdem eine Beratung bereits erfolgt ist, oder die Bewilligung von Beratungshilfe wieder aufgehoben wird. In diesen Fällen müssen Sie die Kosten für die Beratungshilfe tragen. Nähere Auskünfte dazu erteilen ggf. die Amtsgerichte und die Beratungspersonen.

Wann erhalten Sie Beratungshilfe?

Wenn Ihnen im Falle eines Prozesses auf Grund Ihrer Einkommensverhältnisse Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt werden müsste, haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe (siehe dazu die Hinweise bei Prozesskostenhilfe ).

Folgende Beratungshilfeformulare stehen hier zum Download bereit

Antrag (PDF, 28 KB)

Hinweise (PDF, 27 KB) 

Weitere Informationen über Beratungshilfe erhalten Sie auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg.

 

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