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Reutlinger Spediteur wieder in Untersuchungshaft

Datum: 13.10.2007

Kurzbeschreibung: 

 

Der Reutlinger Spediteur befindet sich aufgrund einer Entscheidung des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart seit dem 12. Oktober 2007 wieder in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Stuttgart hatte den bestehenden Haftbefehl am 1. Oktober 2007 ohne Auflagen (z.B. Kaution) außer Vollzug gesetzt. Im Hinblick auf eine längerfristige Erkrankung eines Richters hielt es einen zügigen Fortgang des Verfahrens nicht für gewährleistet. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Stuttgart auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgehoben und den Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt.

Der Senat hatte bereits mit Beschluss vom 12. September 2007 die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet (vgl. Pressemitteilung vom 14. September 2007). Seither hat sich zu Gunsten des Angeklagten nichts Wesentliches geändert.

Der Senat hält in Übereinstimmung mit dem Landgericht Fluchtgefahr nach wie vor für gegeben. Die Reutlinger Spedition des Angeklagten ist international verflochten. Daher ist es für den Angeklagten ein Leichtes, im Ausland Fuß zu fassen und die Geschicke der Firma von dort aus zu lenken.

Haftsachen sind von Verfassungs wegen besonders beschleunigt zu behandeln. Diesem Gebot genügt die Strafkammer des Landgerichts nach wie vor. Die Erkrankung des Richters hat bislang lediglich zum Wegfall von drei Verhandlungsterminen in der ersten Oktoberhälfte geführt. Am 17. Oktober wird ein kurzer Hauptverhandlungstermin stattfinden. Spätestens ab Anfang November wird wieder wie bisher zweimal wöchentlich verhandelt. Daher war die Außervollzugsetzung des Haftbefehls durch das Landgericht nicht gerechtfertigt.



Beschluss vom 11. Oktober 2007 (4 Ws 330/07).

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