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OLG Stuttgart: 13.07.2022 Fortsetzungstermin im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE

Datum: 06.07.2022

Kurzbeschreibung: 

OLG Stuttgart: 13.07.2022 Fortsetzungstermin im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE

Im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE („PSE“) findet der 4. Verhandlungstermin am

 

Mittwoch, 13.07.2022, 10.00 h,

im Oberlandesgericht Stuttgart, Saal 18,

Olgastraße 2, 70182 Stuttgart,

vor dem zuständigen 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Stefan Vatter statt.

 

Dem Verfahren liegt zugrunde, dass eine Vielzahl von Kapitalanlegern vor dem Landgericht Stuttgart (LG) in den Jahren 2016 und 2017 Schadensersatzklagen gegen die PSE erhoben haben. Sie stützen ihre Klagen jeweils auf die Ansicht, PSE habe Ad-hoc-Mitteilungspflichten in Zusammenhang mit den Vorgängen um die Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen des Volkswagen (VW)-Konzerns und mit den Umständen der Aufdeckung dieser Vorgänge in den Jahren 2014 und 2015 bereits vor der tatsächlichen Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2015 verletzt. Bei der gebotenen früheren Mitteilung wären die Aktien nicht oder zu einem niedrigeren Kurs erworben worden. Im letzten Verhandlungstermin im November 2021 war u.a. Thema, ob der PSE Kenntnisse von VW-Mitarbeitern über die fraglichen Umstände selbst dann zugerechnet werden können, wenn die fraglichen Vorstandsmitglieder der VW-AG davon nichts wussten.

 

Zwischenzeitlich haben die Verfahrensbeteiligten Erweiterungsanträge zur Präzisierung und Ergänzung der bisher dem Senat vorgelegten Fragen gestellt. Mit Beschluss vom 29.06.2022 hat der Senat einzelnen Anträgen stattgegeben. Ob weitere Erweiterungsanträge zugelassen werden können, soll unter anderem in der kommenden mündlichen Verhandlung erörtert werden.



 

Aktenzeichen:
LG Stuttgart:
   22 AR 1/17
O
LG Stuttgart: 20 Kap 2/17

 

 

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